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Häufige Fragen

  1. Entstehen dem Kunden beim Wechsel des Energieanbieters Kosten?
    Bei einem Wechsel des Energieanbieters entstehen dem Kunden keine Kosten. Ebenso wenig wie bei einem Umzug/Neueinzug, wo bereits Strom in der neuen Wohnung geflossen ist.

  2. Muss der Kunde beim bisherigen Energielieferanten selbst kündigen?
    Nein, die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer etwaigen Kündigungsfrist durch den neuen Energieanbieter.

  3. Welche Vor- und Nachteile gibt es, wenn der Kunde den Neukundenrabatt beansprucht?
    Der Vorteil ist zwar ein günstiger Tarif im ersten Jahr, der Nachteil allerdings ist, dass der Tarif im Folgejahr wesentlich höher wird. Der Kunde muss also, um dem höheren Tarif zu entgehen, in einem Jahr erneut kündigen und den Anbieter wechseln. Der Neukundenrabatt wird in voller Höhe nur dann gewährt, wenn der Kunde ein volles Jahr bei dem Anbieter bleibt.

  4. Bekommt der Kunde nach dem Wechsel eine Gesamtrechnung oder vom Netzbetreiber und Energielieferanten getrennte Abrechnungen?
    Das ist unterschiedlich und hängt vom gewählten Energieanbieter ab.
    Bei getrennten Rechnungen bekommt der Kunde vom neuen Anbieter eine Vorschreibung entsprechend dem erwarteten Verbrauch und vom Netzbetreiber eine Vorschreibung mit den Netzgebühren, sowie Steuern und Abgaben.
    Die Beträge der Vorschreibungen basieren auf Annahmen bzw. dem bisherigen Verbrauch und werden bei der Jahresabrechnung durch eine Nachzahlung oder ein Guthaben berichtigt.

  5. Wie lange dauert es ab Antragstellung bis der Wechsel des Anbieters abgeschlossen ist?
    Im Normalfall muss man mit mindestens 3 Wochen für den Anbieterwechsel rechnen. Es gibt aber auch Anbieter, wo der Wechselprozess durchschnittlich bis zu 8 Wochen dauern kann (Care-Energy).

  6. Gelten die Tarife des Strom- und Gaspreisrechners auf www.stromgas24.at auch für Gewerbe?
    Bei den Tarifberechnungen handelt es sich im Regelfall um Tarife für Privat- und Landwirtschaftskunden. Abhängig von der Art des Gewerbes und des Verbrauchs können wir aber auf Anfrage auch Gewerbetarife anbieten.

  7. Antragsunterlagen
    Bei den Antragsdaten sind neben den persönlichen Daten auch Angaben zur Stromversorgung auf dem Antragsformular auszufüllen. Unbedingt erforderlich sind die Angabe aller Zählpunktbezeichnungen (33-stellig), des Jahresverbrauchs und des bisherigen Stromanbieters.
    Um den Wechselprozess zu erleichtern, ist es von Vorteil, die vollständige Jahresabrechnung des bisherigen Energielieferanten beizulegen. (Bei Care-Energy genauso verpflichtend, wie die unterschriebene Qualitätsliste).
    Bei einem Anbieterwechsel muss der Name des Antragsstellers dem Namen entsprechen, auf den der Netzanschluss beim Netzbetreiber angemeldet ist.

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