Garanta Wartungsrabatt wird mit eingerechnet

  • Der Wartungsrabatt ist ein Sondernachlass der Garanta-Versicherung und wird gewährt, wenn Sie die vom Hersteller Ihres Kraftfahrzeuges vorgeschriebenen Inspektionen (z.B. Kilometerservice, Erneuerung des Unterbodenschutzes oder vorgeschriebenen Austausch von KFZ-Teilen wie Luftfilter, Kerzen usw.) des laufenden Jahres durch eine Fachwer...
  • Der Wartungsrabatt ist ein Sondernachlass der Garanta-Versicherung und wird gewährt, wenn Sie die vom Hersteller Ihres Kraftfahrzeuges vorgeschriebenen Inspektionen (z.B. Kilometerservice, Erneuerung des Unterbodenschutzes oder vorgeschriebenen Austausch von KFZ-Teilen wie Luftfilter, Kerzen usw.) des laufenden Jahres durch eine Fachwerkstätte durchführen lassen.
  • Ist im entsprechenden Versicherungsjahr keine Inspektion von Seiten des Herstellers vorgeschrieben oder haben Sie einen inspektionsrelevanten Kilometerstand noch nicht erreicht, ist auch eine Überprüfung durch eine Fachwerkstatt gem. § 57a KFG ("Pickerl) ausreichend.
  • Beachten Sie bitte, dass Sie verpflichtet sind, die von Ihnen durchgeführten Inspektionen der Versicherung nachzuweisen (Zusendung des Überprüfungsgutachtens).
  • Wird der Nachweis über eine Inspektion für ein Versicherungsjahr nicht erbracht, entfällt der Rabatt bei der nächsten Hauptfälligkeit
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