Vinkulierungen/Sperren in der Sachversicherung

Seit 01.01.2004 können Vinkulierungen aufgrund einer überarbeiteten Rahmenvereinbarung der Kreditwirtschaft nur noch über das betreffende Kreditinstitut beantragt werden, vom Kunden oder Makler selbst nicht mehr!


Bei den Banken liegen dafür eigene Formulare auf, die vom Versicherungsnehmer auszufüllen und dort abgegeben werden müsse...

Seit 01.01.2004 können Vinkulierungen aufgrund einer überarbeiteten Rahmenvereinbarung der Kreditwirtschaft nur noch über das betreffende Kreditinstitut beantragt werden, vom Kunden oder Makler selbst nicht mehr!


Bei den Banken liegen dafür eigene Formulare auf, die vom Versicherungsnehmer auszufüllen und dort abgegeben werden müssen.


Ein Hinweis über eine Vinkulierung am Antrag ist nicht mehr zulässig, ebensowenig die nachträgliche Vinkulierungsmeldung an die Versicherung.


Der Kunde muss sich daher direkt an sein Kreditinstitut wenden.


 


Markus Lindbichler, 20.03.2004


 

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