Verschärfte Kontrolle der Versicherer bei indirekten Blitzschäden!


 


Die Arbeitsgemeinschaft der in der Steiermark tätigen Versicherungsunternehmungen hat sich auch für das heurige Jahr wieder entschlossen, ein besonderes Augenmerk auf Schäden  aus dem Bereich „indirekter Blitzschlag“ zu legen und eine genaue Objektivierung dieser Schäden im Einz...

 


Die Arbeitsgemeinschaft der in der Steiermark tätigen Versicherungsunternehmungen hat sich auch für das heurige Jahr wieder entschlossen, ein besonderes Augenmerk auf Schäden  aus dem Bereich „indirekter Blitzschlag“ zu legen und eine genaue Objektivierung dieser Schäden im Einzelfall vorzunehmen.


 


Daher werden von der gesamten steirischen Versicherungswirtschaft


·         verstärkt Sachverständige zur exakten Feststellung der Schadenursache entsandt


·         im Sinne der Entscheidung des LG Klagenfurt (Urteil ZR 345/02) Überprüfungskosten (Gutachterkosten) bei zu unrecht ausgestellten Blitzbestätigungen von Reparaturfirmen zurückgefordert und


·         bei festgestelltem Versicherungsmissbrauch die Behörden zur Überprüfung eines allfälligen strafrechtlich relevanten Tatbestandes eingeschaltet.


 


Alle steirischen Versicherer werden auch heuer wieder verstärkt „indirekte Blitzschlagschäden“ und Schäden an Elektrogeräten prüfen und zwar unabhängig von der Schadenhöhe, zumal viele derartige Schäden gerade im Bereich bis EUR 1000,-- gelegen sind.


 


Wir ersuchen Sie daher, Ihre Kunden und Mitarbeiter unbedingt zu informieren, dass bei Blitzschlag- u. E-Geräteschäden die beschädigten Geräte bzw. Teile in jedem Fall für eine Besichtigung bereitzuhalten sind. Sollte eine Besichtigung nicht möglich sein, kann  keine Entschädigungsleistung erfolgen.


 


Auch hat sich gezeigt, dass bei bestimmten Elektrogeräten im Regelfall kein indirekter Blitzschlagschaden auftritt (siehe  Liste der Arbeitsgemeinschaft ganz unten zum download bereit). Es werden daher gemeldete Blitzschäden an solchen Geräten abgelehnt bzw. sollten bei einem Schadenfall zusammen mit solchen Geräten auch andere Geräte beschädigt worden sein, jedenfalls Besichtigungen veranlasst werden.


 


 


Zusätzlich werden ab sofort bis auf Widerruf auch alle Schäden an E-Herden (Kochplatten, Kochfeldern, Backrohren) und Computern samt Peripherie (Drucker etc.) besichtigt.


 


In begründeten Einzelfällen  bzw. auch als Stichproben werden aber auch bei anderen Blitzschlagschäden Besichtigungen erfolgen. Es wird darauf hinweisen, dass in jedem Fall eine Besichtigungsmöglichkeit gegeben sein muss, wobei die Schadenerledigung erheblich beschleunigt und erleichtert werden kann, wenn in den Schadenunterlagen die Schadenhöhe, genaues Schadendatum, die beschädigten Geräte mit Typenbezeichnung Anschaffungspreis und voraussichtlichen Reparaturkosten, der Besichtigungsort und eine Telefonnummer des zu kontaktierenden Ansprechpartners angeführt sind.


 


Weiters sollen heuer auch im Bereich der Leitungswasserversicherung verstärkte Überprüfungen erfolgen. Diesbezüglich wurden von der steirischen Versicherungswirtschaft auch bereits Gespräche mit der Landesinnung der Sanitär-Heizungs- und Lüftungstechniker geführt.


Eine Information der Versicherungwirtschaft


 


 


Markus Lindbichler


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