KFZ Diebstahl: Zulassungsschein im Auto - Versicherung muss zahlen!


Neustadt/Wied - Grundsätzlich sind Fahrzeuge in der Kaskoversicherung gegen Diebstahl versichert. Die Versicherung muss allerdings dann nicht zahlen, wenn ihr Kunde den Diebstahl durch eigene grobe Sorgfaltspflicht zumindest mitverursacht hat.


Genau das wurde einem Versicherungsnehmer vorgeworfen, der den Fahrzeugbrief im Fahrz...

Neustadt/Wied - Grundsätzlich sind Fahrzeuge in der Kaskoversicherung gegen Diebstahl versichert. Die Versicherung muss allerdings dann nicht zahlen, wenn ihr Kunde den Diebstahl durch eigene grobe Sorgfaltspflicht zumindest mitverursacht hat.


Genau das wurde einem Versicherungsnehmer vorgeworfen, der den Fahrzeugbrief im Fahrzeug deponiert hatte.Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln muss die Versicherung trotzdem zahlen. Es sei zwar leichtsinnig und damit grob fahrlässig, den Fahrzeugbrief, wenn auch versteckt, im Auto aufzubewahren. Entscheidend komme es aber darauf an, ob gerade dadurch der Diebstahl verursacht worden sei. Genau das verneinten die Richter. Wenn der Dieb gewusst hätte, wo der Brief war, und genau deshalb etwa wegen leichterer Verwertbarkeit zugegriffen hätte, dann bestünde ein maßgeblicher Zusammenhang. Den muss aber die Versicherung beweisen. Wenn der Dieb aber von dem Brief überhaupt nichts wusste oder wissen konnte, fehlt dieser Zusammenhang und die Versicherung darf die Leistung nicht verweigern (OLG Köln, 9 W 50/03, DAR 2004, 651).


Quelle: www.carorder.de


 

chegg logo sw fußzeile  

 

Ein Portal der SELSA Intelligence AG.
8010 Graz, Grabenstraße 92