Übersicht über die Anbote Vermögensschadenhaftpflicht für Makler/Agenten/Finanzdienstleister




Chegg.net hat versucht, sämtliche Anbieter, die uns bekannt sind, herauszufinden. Hier die Zusammenfassung.





I. Uniqa/Generali Rahmenvertrag



Vermögensschade...



Chegg.net hat versucht, sämtliche Anbieter, die uns bekannt sind, herauszufinden. Hier die Zusammenfassung.





I. Uniqa/Generali Rahmenvertrag



Vermögensschaden HP für Versicherungsmakler


  • Versicherungsfall: Verstoß (also die fehlerhafte Vertragsaufnahme - nicht der erstmalige Anspruch des Geschädigten!!)

Highlights:

  • attraktive Einstiegsprämie mit einer Einschleifregelung - siehe Punkt 8: 50 % Prämiennachlass (im Angebotsprogramm der Uniqa/Generali bereits inkludiert)!

  • Vermittlung von Investmentfonds und Finanzierung ohne hypothekarische Sicherstellung gegen Prämienzuschlag mitversicherbar

  • unbegrenzte Vordeckung; damit wird die Qualität des Versicherungsschutzes auch auf Tätigkeiten des VN vor Abschluss einer Versicherung nach diesem Rahmenabkommen ausgedehnt - Ein Wechsel zum Rahmenvertrag ist daher ohne Gefahr möglich, falls im Schadenfall beim bisherigen Versicherer der Verstoß als Schadenfall definiert war, die Nachhaftungszeit beim Vorversicherer aber bereits vorbei ist!

  • Tarifvariante mit unbegrenzter Nachdeckung möglich (Achtung: Als Versicherungsfall in diesem Vertrag der Verstoß - also z.B. der beim Kunden falsch aufgenommene Antrag - wenn die Anspruchserhebung aber beispielsweise nach 7 Jahren nach Beendigung des Vertrages erhoben wird, wäre bei einer Nachdeckung von wie gesetzlich gefordert 5 Jahren (und mittlerweile abweichend von den Bedingungen gegeben) kein Versicherungsschutz gegeben! Wählen Sie daher unbedingt die unbegrenzte Nachdeckung!! So könnte es beispielsweise sein, dass Sie zu einem anderen Versicherer wechseln, der Rahmenvertrag aufgelöst wird, oder Sie gründen ein Nachfolgeunternehmen und zeichen einen neuen Vertrag. Daher unbedingt unbegrenzte Nachdeckung empfohlen!

  • Eine Kündigung im Schadenfall ist nur nach Durchführung des Konsultationsmechanismus mit der WKO durch den Versicherer möglich


Prämienfreie Mitversicherungsmöglichkeit von bis zu 3 Versicherungsmaklergewerben und bis zu 15 Versicherungsmaklerassistenten!




Fordern Sie den derzeit aktuellen Tarifrechner und sämtliche Unterlagen bitte direkt von Uniqa an.

Nutzen Sie diese Möglichkeit einfach und rasch um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

Antrag per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Antrag per Fax an: 01 21175 1699 (Maklerservice.direkt)

Für Fragen oder sonstige Hilfestellung steht Ihnen das Team der Uniqa jederzeit gerne unter der Service-Telefonnummer 0810 008 008 (aus ganz Österreich zum Ortstarif) zur Verfügung.



10.07.2005 Neu: Für Kleinmakler bis zu 40.000,-- EUR Jahresumsatz gibt es jetzt eine Variante für 750,-- EUR jährlich!








II Wüstenrot



Geeignet auch für Versicherungsagenten



Versicherungsfall ist die erstmalige schriftliche Anspruchserhebung des tatsächlich oder vermeintlich Geschädigten gegenüber dem Versicherungsnehmer im direkten Zusammenhang mit dem versicherten Risiko.

Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz auch Schadenersatzverpflichtungen, die aus Tätigkeiten und Unterlassungen während der vereinbarten Vertragsdauer resultieren, bei denen aber die Anspruchserhebung jedoch nach Ende des Versicherungsvertrages erfolgt.






III Wiener Städtische



VSH für Versicherungsmakler. Anfragen müssen dierekt an die Maklerbetreuung gerichtet werden. Uns wurden auf Anfrage auch keine weiteren Unterlagen bzw. Informationen ausgehändigt.





IV Höher Vermögensschaden HP




Versicherungsfall: Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, daß er wegen eines bei der Ausübung der in der Polizze angegebenen beruflichen Tatigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er nach dem Gesetze einzutreten hat, begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes für einen Vermögensschaden (2) verantwortlich gemacht wird.

Der Versicherer haftet nur für solche Schäden, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes oder während der Nachhaftungszeit erstmals schriftlich geltend gemacht werden,  sofern der Versicherungsnehmer und/ oder eine mitversicherte Person vor Abschluss dieser Versicherung von dem vorgeworfenen Verstoß keine Kenntnis haben konnte und der Verstoß, der einen Schadenersatzanspruch unter dieser Police zur Folge haben kann, nach dem im Versicherungsschein genannten Rückwirkungsdatum eingetreten ist.


Der Versicherer haftet auch für solche Verstöße die während der Wirksamkeit des laufenden Vertrages oder der Rückwirkungsdauer eingetreten sind und während dem in der Police bestimmten Nachhaftungszeitraum angezeigt werden.


Hier kommt es unserer Meinung nach zu Problemen bei Beendigung oder Wechsel des Versicherers. Versuchen Sie daher eine unbegrenzte Nachdeckung zu vereinbaren.


Auch für Finanzdienstleister, Wertpapierdienstleister, sowie Versicherungsmakler und Agenten. Lloyd`s Coverholder.


Nähere Infos erhalten Sie hier: www.hoeher.info


 




V VHS Makler




Sie finden unsere Informationen unter:  www.vsh-makler.at


 




Markus Lindbichler

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