chegg.net vs. Rathberger

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vor Kurzem hat sich einer unserer Mitbewerber, die Fa. Rathberger, die Mühe gemacht, mit einer Vielzahl an unwahren Behauptungen, Drohungen und an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen die stetige Weiterentwicklung von chegg.net zu stören.

 

Wir haben bisher nicht darauf... Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vor Kurzem hat sich einer unserer Mitbewerber, die Fa. Rathberger, die Mühe gemacht, mit einer Vielzahl an unwahren Behauptungen, Drohungen und an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen die stetige Weiterentwicklung von chegg.net zu stören.

 

Wir haben bisher nicht darauf reagiert, da wir uns lieber um die Wünsche und Anregungen unserer Kunden kümmern.

 

Nun ist es aber so, dass dem Mitbewerb ein einziges, schwaches Argument geblieben ist, mit dem er versucht, unsere User zu verunsichern: nämlich „die Prämien stimmen bei chegg.net nicht…..“ . Und an dieser Aussage hält sich so mancher Rathberger-Anhänger fest wie ein mittelalterlicher Wissenschaftler an der veralteten Annahme, dass „…. sich die Sonne wohl um die Erde drehe“.

 

Wir nahmen nun eine solche Wortmeldung eines Kunden der Fa. Rathberger bei einer der letzten Präsentationen zum Anlass, um anhand seines mitgebrachten Ausdruckes aus dem Rathberger-Programm die Qualität der Berechnungen zu vergleichen.

 

„Da stimmen nur die wenigsten Prämien überein … „ merkte der Rathberger-Kunde an, wobei er offensichtlich meinte, dass die von den Rathberger-Prämien abweichenden chegg.net-Prämien falsch seien.

 

Das Ergebnis der Rathberger-Prämienanalyse führte zu einem tatsächlich erschreckenden Ergebnis – erschreckend für die Fa. Rathberger!!!!

 

  1. Es befanden sich auf dem Ausdruck Gesellschaften, welche eigentlich gar nicht darauf sein durften.



    1.1 Der zu versichernde Kunde befindet sich in der Steiermark. Daher kann die NÖ und die SLV im Regelfall gar nicht angeboten werden. Ganz abgesehen davon, dass die Prämienberechnung bei der NÖ sogar noch falsch war.



    1.2 Auch wurde die Kärntner LV zwar mitberechnet, VN unter 24 Jahren wie in diesem Beispiel können aber nur in Kärnten (!!!) versichert werden. Zumindest die Prämienberechnung war aber korrekt.



    1.3 Die Allianz wurde ebenfalls nicht korrekt berechnet, und …. leider wurde auch hier die Kleinigkeit übersehen, dass VN erst ab 24 Jahren versicherbar sind.



    1.4 Die Zürich wurde gar nicht in den Vergleich miteinbezogen.

     

  2. Die weitere Prüfung bezog sich auf die Prämienberechnungsergebnisse, welche ebenfalls zu überraschend wenigen Treffern führte. Von 8 weiteren berechneten Prämien sind genau 4 Berechnungen mit chegg.net ident und somit korrekt. Fehlerhaft waren:



    2.1 Oberösterreichische: Hierbei wurde von Rathberger die letzte Indexanpassung April 05 noch nicht eingepflegt!

    2.2 Niederösterreichische: Maklerrabatt von 10% wurde von Rathberger nicht berücksichtigt;

    2.3 Uniqa: Prämie von Rathberger falsch; Grund nicht nachvollziehbar;

    2.4 Generali: Fehring/Bez. Feldbach ist in der Regionalzone 2; Rathberger verwendet aber fälschlich die Regionalzone 1

     

  3. Schlussendlich kommt man bei diesem einfachen Beispiel zu folgender Auswertung:
Von den 11 Rathberger-Produktvorschlägen, welche berechnet wurden, sind gerade 4 (!!!!) als korrekt einzustufen. Alle anderen Produktvorschläge sind mangelhaft, sei es in der Auswahl des Produktes selbst oder in der Prämienberechnung. Die Zürich fehlt überhaupt. 

  

Alle Angaben werden durch die Beilagen auf Punkt und Beistrich belegt. Wir ersparen es uns und auch Ihnen, diese Überprüfung noch auf die Kasko auszudehnen. Denn wenn schon die vergleichsweise recht einfache Haftpflicht-Berechnung zu solchen Wartungsproblemen führt, so kann man sich lebhaft vorstellen, welche Wartungsqualität in den aufwändigeren Sparten zu erwarten ist.



Prinzipiell kann es ja vorkommen, dass der eine oder andere kleine Fehler sich in die Datenbank einschleicht. Es ist aber etwas anderes, in der Datenbankwartung selbst grosse Probleme zu haben, diese Probleme aber einem Mitbewerber zu unterstellen! 

  

 

  

Hochachtungsvoll

 

 

Thomas Lang

Vorstand

Downloadfähige Beilage (pdf-Dokument, 9 Seiten, 257kb)




 

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