Endlich: Ausbau und Vereinfachung der Firmenpension!


Eine interessante Information der Allianz:


Mit der "Betrieblichen Kollektivversicherung" – kurz BKV – hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres einen neuen Durchführungsweg geschaffen, um die Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Am 23. September tritt dieses Gesetz in Kr...

Eine interessante Information der Allianz:


Mit der "Betrieblichen Kollektivversicherung" – kurz BKV – hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres einen neuen Durchführungsweg geschaffen, um die Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Am 23. September tritt dieses Gesetz in Kraft.



Sie und Ihre Kunden kennen die Vorteile der Zukunftsicherung im Rahmen des § 3/1/15 EstG. Die BKV ist ein ähnliches Vorsorgeprodukt. Doch können Arbeitgeber in die BKV mehr als die 300,-- € pro Jahr nahezu steuerfrei für ihre Mitarbeiter investieren. Der Arbeitgeber spart sich so Lohnnebenkosten. Dienstnehmer profitieren brutto für netto von seiner Vorsorgeleistung und können zusätzlich höchst vorteilhafte Eigenbeiträge einzahlen.


Eine Beschreibung des Produktes finden Sie im beiliegenden Fleyer.


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