Neue vereinfachte Wechselkennzeichenregelung!





Liebe Kolleginnen und Kollegen!



Wer kennt sie nicht die leidige Diskussion im Zusammenhang von zwei oder drei Fahrzeugen unter einem Wechselkennzeichen?



Relativ eindeutig ist die Sache noch, wenn es sich um gleiche Fahrzeugkategorienhandelt. Das prämienstärkere is...



Liebe Kolleginnen und Kollegen!



Wer kennt sie nicht die leidige Diskussion im Zusammenhang von zwei oder drei Fahrzeugen unter einem Wechselkennzeichen?



Relativ eindeutig ist die Sache noch, wenn es sich um gleiche Fahrzeugkategorienhandelt. Das prämienstärkere ist führend und die Haftpflichtversicherung bei diesem Unternehmen für alle Fahrzeuge abzuschließen.



Weniger klar dann schon die Kombination von unterschiedlichen Kategorien, wie PKW mit LKW oder PKW mit Wohnmobil. Unterschiedlich wie wir wissen hier die Parameter zur Prämienbemessung und wer gilt als tarifführend?



Der kW-stärkere PKW, der prämienstärkere LKW, das kw-schwächere, aber trotzdemtarifstärkere Wohnmobil? Gilt weiterhin das Bonus/Malussystem und was ist mit Kasko oder Insassen des „schwächeren“ Fahrzeuges? Kann diese auch sofort übernommenwerden und dabei beim „stärkeren“ Versicherer dafür der Wechselkennzeichenrabatt angewendet werden, oder ist diese erst mit nächstemStichtag zu kündigen?



Viele Fragen und noch mehr unterschiedliche Antworten sollen ab sofort der Vergangenheit angehören, wenn man der Vereinbarung mit dem Versicherungsverband glauben darf!



Seit 1. Februar 2007 gilt als Einstufungsmerkmal nur noch die kW-Stärke, also auch bei unterschiedlichen Fahrzeugkategorien. Bei Wechselkennzeichenkombinationenmit gleicher kw-Stärke kann der Versicherer beibehalten oder gewechselt werden. Die neue Regelung umfasst aber nicht nur die KFZ-Haftpflicht, sondern auch die Kasko- und Insassenunfallversicherung.



Damit sollen viele Unklarheiten beseitigt werden und gleichzeitig auch die Flexibilität für Klient und Makler gleichermaßen gesteigert werden,



meint

Manfred Taudes

WKNÖ Ausschussmitglied



Klarstellend noch für die VAV Versicherung sei folgendes erwähnt:



"Der guten Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass dies natürlich keinen Einfluss darauf hat, wie wir hausintern das führende Fahrzeug unter Wechselkennzeichen ermitteln. Wie bisher ist jenes Fahrzeug mit der höheren Tarifprämie (Stufe 9, ohne Zu- bzw. Abschläge) das führende Fahrzeug. Eine Regelung nach kW würde ja dem Wesen des (TypTop) Tarifs vollkommen widersprechen."



Mit freundlichen Grüßen



Sascha Koch

Marketing & Vertrieb



VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft

AT-1030 Wien, Beatrixg. 1

Tel:+43 1 / 716 07 - 712 Fax: - 700

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Also bitte immer aufpassen, bei WKZ VAV: nicht das KW stärkere Fahrzeug ist automatisch prämienführend, sondern jenes, das lt. Typ Top Tarif prämienstärker ist.





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