"Together" ein Fall für EU-Kartellwächter?

FORMAT-Vorwurf: Together täuscht seine Kunden - TIS – Together Im Sumpf!

 

Die Spatzen sangen es schon immer von den Dächern: Together ist nur im Firmenbuch eine „neutrale Internetplattform für die Versicherungsbranche“, denn die wahren Eigentumsverhältnisse wurden in der letzten Ausgabe der Zeitschrift „FORMAT“, Ausgabe 23/... FORMAT-Vorwurf: Together täuscht seine Kunden - TIS – Together Im Sumpf!

 

Die Spatzen sangen es schon immer von den Dächern: Together ist nur im Firmenbuch eine „neutrale Internetplattform für die Versicherungsbranche“, denn die wahren Eigentumsverhältnisse wurden in der letzten Ausgabe der Zeitschrift „FORMAT“, Ausgabe 23/07, offengelegt:

 

Nicht die Siemens IT GmbH, die im Firmenbuch als alleiniger Eigentümer der Together Internet Service GmbH angeführt ist, hat das Sagen, sondern unter anderem die Generali (24,99%) sowie die Uniqa (24 %) und der größte Versicherungsmakler des Landes, GreCo, dieser übrigens schon seit TIS-Gründung im Jahr 2001.

 

Die laut TIS-Angaben über 4.500 österreichischen Versicherungsmakler als Kunden fragen nun berechtigterweise, warum eine bislang unbekannte Treuhandkonstruktion zwischen den oben angeführten Beteiligungsunternehmen notwendig ist und was damit versteckt werden soll. Was rechtfertigt eine Täuschung der Eigentumsverhältnisse? Haben rechtswidrige Mechanismen zur angeblichen Marktführerschaft verholfen und ist diese nur mit wettbewerbsbeschränkenden Aktionen gesichert?

 

Diese Fragen werden nun laut FORMAT-Bericht von der EU-Wettbewerbsbehörde geprüft und auch auf Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geprüft. Zusammen verfügen die Generali, Uniqa und die Städtische nämlich über einen Marktanteil von 58 Prozent und kommen in einer Vereinbarung sinngemäß überein: sie bestimmen exklusiv, zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränkt über Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Anschluss- und monatliche Nutzungsgebühren für Makler und Agenten.  

 

Wettbewerbsverzerrende Preisabsprachen schließen die Vorstände der beteiligten Versicherungsanstalten aus, die Spatzen singen aber kräftiger denn je Gegenteiliges von den Dächern…

 

 

 

Den gesamten Bericht können Sie hier downloaden (2 Seiten, pdf). Es gilt bis zum endgültigen Prüfungsergebnis durch die EU-Wettbewerbs- und Kartellbehörde die Unschuldsvermutung, alle hier vorgebrachten Argumente stammen aus der FORMAT-Berichterstattung. 

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