Rohbau- und Bauwesenversicherung: ein oft unterschätztes Risiko!

 

Eine Eigenheimversicherung kann schon zu Beginn der Bauarbeiten in Form einer prämienfreien Rohbauversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haus- und Grundhaftpflicht inkl. Bauherrenhaftpflicht) abgeschlossen werden.

 

Feuerversicherung sowie Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
Versicherungsschutz besteht sofort ab Bau- bzw. Versicherungsbeginn.

 

Sturmschaden- sowie Leitungswasserversicherung
Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt,
ab welchem das Dach vollständig eingedeckt und alle Türen sowie Fenster verglast bzw. verschalt sind.

Vorsicht: Teilweise gilt die Sparte Leitungswasser erst ab Einzug als versichert und erfährt demnach keinen Schutz im Rahmen der Rohbauversicherung!

Eine Rohbaudeckung wird für die Dauer eines Versicherungsjahres von sämtlichen Anstalten dann prämienfrei gewährt, wenn die anschliessende, prämienpflichtige Gebäudebündelversicherung bei derselben Versicherung plaziert wird. Sollten Verzögerungen in der Baufertigstellung auftreten läßt, sich die Rohbaudeckung ohne weiteres entsprechend verlängern.

Wichtig: Den erfolgten Einzug unverzüglich der Versicherung bekanntgeben und die Rohbaudeckung in eine prämienpflichtige Gebäudebündelversicherung umwandeln, da anderenfalls keine Leistungspflicht für auftretende Schäden besteht.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Sämtliche Versicherungsprodukte gewähren für die Dauer der Bauphase eine Bauherrenhaftpflichtdeckung. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Besitzer des Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudes sowie aus der Durchführung des Bauvorhabens. Der Haftpflichtversicherer prüft eine möglicherweise bestehende Schadenersatz-Schadenersatzpflicht und entschädigt berechtigte Ansprüche bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Im Rahmen der vertragsrelevanten Bedingungen wird Versicherungsschutz für Personen- sowie Sachschäden gewährt.

Schadensbeispiele:

Durch vom Gerüst fallendes Baumaterial wird ein Passant verletzt. Ein Kind stürzt in einen mangelhaft abgedeckten Schacht. Infolge nicht ausreichender Beleuchtung verletzt sich ein Fußgänger an, auf dem Gehweg gelagerten Baumaterial. Im Zuge des Aushubes hebt oder senkt sich das Nachbarhaus bzw. eine Straße. (Verpflichtungen aus dem Nachbarrecht sind ohne Zusatzvereinbarung allerdings nur versichert, wenn das statische Gefüge des benachbarten Objektes in Mitleidenschaft gezogen wurde - demnach begründen auftretende Rißschäden keine Leistungspflicht des Versicherers.)

Die Rohbauversicherung ist somit eine Grunddeckung. Wird jetzt beispielsweise das Dach gedeckt und teilweise mit Planen ordnungsgemäß versiegelt und es gibt einen Sturm, an dem das Dach wieder abgedeckt wird, zahlt die Sturmschadenversicherung nichts. Ebenso bei einer Überschwemmung, wo ja noch lange keine Deckung aus der Sturmschadenversicherung gegeben ist.

 

Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung entspricht einer Art Kaskodeckung für Schäden an Ihrem Bauvorhaben. Die Bauwesenversicherung schützt Sie vor Kosten, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen (keine "Baumangelversicherung) entstehen. Den Versicherer trifft eine vertragliche Vorleistungspflicht, wonach Sie als Bauherr keinerlei Mühe aufwenden müssen, die schadensverantwortliche Baufirma zu suchen. Nach Ersatzleistung des Bauwesenversicherers an den Bauherren ist es Aufgabe der Anstalt, den verursachenden Bauunternehmer bzw. Handwerker auszuforschen und bei diesem zu regressieren (ein allfälliges Konkursrisiko des Bauunternehmers trägt hierbei ebenfalls der Versicherer).

Die entsprechende Versicherungssumme bildet sich aus der Summe sämtlicher Bauleistungen, demnach aus allen in das Bauwerk eingehende Stoffe und Leistungen sowie außerdem auch vom Bauherrn beigestellte Stoffe, Leistungen, Bauteile oder sonstige Gegenstände. Prinzipiell gilt der Grundsatz, daß bis zur Übernahme der Bauleistungen der Bauunternehmer die Gefahr, insbesondere für Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl trägt. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Bauleistungen seitens des Bauherren trägt hingegen dieser das Risiko für Beschädigungen sowie Zerstörungen sofern der Bauunternehmer alle zur Abwehr solcher Ereignisse und ihrer Folgen notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.

Dieser zwischen dem Bauherrn und Bauunternehmer geschlossene Werkvertrag kann seitens der Vertragspartner allerdings in verschiedensten Varianten vereinbart werden, so auszugsweise:

A: Abwälzung des vollen Gefahrtragungsrisikos vom Bauherr auf den Bauunternehmer:

Zu diesem Zweck verfügen Baufirmen wie auch Architekten teilweise über Bauwesenversicherungen in Form von Jahresumsatzverträgen für sämtliche innerhalb eines Jahres anfallende Bauprojekte. Wir raten vor Beauftragung eines Bauunternehmers dringend abzuklären, ob für das Bauprojekt möglicherweise aus einem derartigen Vertrag Versicherungsschutz besteht.

B: Selbsttragung des vollen Risikos durch den Bauherren: Der Bauherr schließt eine Bauwesenversicherung ab und wälzt anschließend die Prämienbelastung auf den Bauunternehmer ab.


Schadensbeispiele:

Bauleistungen werden von unbekannten Personen fahrlässig oder böswillig beschädigt. Aus einer undichten Leitung tritt Wasser aus und beschädigt Parkettböden, Gipswände oder Türen (noch keine Leitungswasserdeckung, da diese bei den meisten Anbietern erst mit Bezug des Hauses gilt) . Fehler in der statischen Berechnung führen zu einem Deckeneinsturz.

 

Angeboten werden Bauwesenversicherungen von den meisten Gesellschaften.  Unserer Meinung nach aber nicht so umfangreich, wie am  Beispiel der VAV, die eine einfache Baukombiversicherung für Neubauten bis 500.000,-- anbietet.

Im Produkt bereits enthalten: Das Abhandenkommen von fix bauwerkverbundenen Sachen ist auch infolge Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert. (Anmerkung: da ja in den Bedingungen einer Bauwesenversicherung nur die Beschädigung versichert ist)

Gegen eine Mehrprämie von + 10 %, mindestens 200 EUR, lässt sich auch die Klausel BW 640 einschließen. Z.B. Diebstahl der noch nicht fertig eingebauten Heizungsanlage, Solaranlage, Fenster, Türen etc. Diese Sachen müssen allerdings in versperrten Räumlichkeiten untergebracht sein!

Ein Diebstahl von Baumaterial, Baugeräten, Werkzeugen die nur als Hilfsmittel dienen ist nicht versicherbar.

Beachten Sie: Schäden durch Diebstahl an der Baustelle fallen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden in den Gefahrenbereich des Lieferanten!

Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung ABBV (1999)
Ergänzende Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäuden EBGV (1999)

 

Rechtschutzversicherung
Weiters bietet ARAG als einziger uns bekannter Versicherer das sogenannte „Bauherrenrisiko“ im Rahmen der RS-Versicherung an.

In sämtlichen Rechtsschutzverträgen sind Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit  „der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder von ihm erworben werden; – der Planung derartiger Maßnahmen;  der Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des Grundstückerwerbes AUSGESCHLOSSEN.  
Dieser Ausschluss gilt nicht für die Geltendmachung von Personenschäden sowie im Straf-Rechtsschutz.

ARAG bietet nun eine eingeschränkte Zusatzdeckung an: „Bis 6.000,-- Versicherungsschutz für einen Versicherunfall innerhalb von 3 Jahren ab Versicherungsbeginn in ursächlichem Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bauherrnrisiko (=Werkverträge des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen im Sinne des Art. 22.2.1.3 ARB im Zusammenhang mit der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderungen von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die ausschließlich privat genutzt werden oder werden sollen). Diese Abweichung gilt analog für die jeweilig nachfolgende Dreijahresperioden.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Planung oder Finanzierung bleiben nach wie vor ausgeschlossen.


Schadenbeispiele:

Fenster werden nicht oder falsch geliefert, falsch eingebaut, versprochene Leistungen werden nicht ausgeführt, Heizung geht kaputt weil nicht fachgerecht eingebaut.

Die jährliches Kosten solch einer RS Versicherung betragen € 333,- jährlich, beinhalten aber darüber hinaus auch noch den sonstigen Privat-RS gemäß beiliegendem Antrag mit Prämien.

Download: Leistungsbeschreibung ARAG-Rechtsschutz

 

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