Verbesserter Kündigungsschutz nach Schaden bei der Oberösterreichischen!

In den ABS 2008 der OÖ steht`s wie folgt:



Artikel 12

Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall

(1) Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist jede Vertragspartei berechtigt, den Versicherungsvertrag

nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu kündigen.

(2) Beide Teile verzichten jedoch auf die Kündigun... In den ABS 2008 der OÖ steht`s wie folgt:



Artikel 12

Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall

(1) Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist jede Vertragspartei berechtigt, den Versicherungsvertrag

nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu kündigen.

(2) Beide Teile verzichten jedoch auf die Kündigung im Schadenfall, sofern nicht mindestens zwei Schäden

innerhalb der letzten zwei aufeinander folgenden Versicherungsperioden zu Entschädigungsleistungen

aus dem betroffenen Versicherungsvertrag (der betroffenen Versicherungssparte) geführt haben, die

jeweils den Betrag von EUR 300,-- überstiegen haben.

(3) Die Kündigung kann unter den Voraussetzungen des Abs. 1 und 2 durch beide Vertragsparteien

- jeweils binnen 14 Tagen nach Ablehnung der Versicherungsleistung, sowie der Anerkennung oder

Auszahlung der Entschädigungsleistung;

- im Falle eines Rechtsstreites vor Gericht auch innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Urteils

ausgesprochen werden. Sie darf nicht für einen späteren Zeitpunkt als für den Schluss der laufenden

Versicherungsperiode erfolgen.

(4) Die Einschränkung des Absatzes 2 gilt nicht im Falle des vollendeten oder auch bloß versuchten

Versicherungsmissbrauchs, weiters wenn der Versicherungsnehmer arglistig einen unbegründeten Anspruch

erhoben hat oder sich bei der Ermittlung des Schadens oder der Entschädigung einer arg- listigen

Täuschung schuldig macht.

In diesen Fällen kann der Versicherer den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

mit sofortiger Wirkung kündigen.



In den ABS 2001 der OÖ sind es sogar 2 Schäden die innerhalb eines Jahres eingetreten sein müssen!



Das führt aber natürlich gleichzeitig dazu, dass auch der Kunde nicht nach jedem Schaden kündigen kann.



Ihr Chegg.net Team





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