Muki: KFZ Änderungen

Mit 1. November treten im Bereich Muki KFZ folgende Änderungen in Kraft:



Der Selbstbehalt für Versicherungsnehmer die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nicht mehr durch einen 20% Zuschlag wegversichert werden.

Kein Freischaden für Versicherungsnehmer / Lenker die das 22. Lebensjahr noch nicht vollende... Mit 1. November treten im Bereich Muki KFZ folgende Änderungen in Kraft:



Der Selbstbehalt für Versicherungsnehmer die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nicht mehr durch einen 20% Zuschlag wegversichert werden.

Kein Freischaden für Versicherungsnehmer / Lenker die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Prämienfreie Neuwertentschädigungsklausel im Totalschadenfall (gilt für Vollkasko und Parkschadenkasko).
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