Rechtliche Grundlagen


Mit der EU-Richtlinie 2002/92 über Versicherungs-vermittlung wurde ein weiterer Schritt in Richtung Verwirklichung eines EU-weiten Marktes für Versicherungsvermittler getan.

Durch diese Richtlinie werden gleiche Voraussetzungen am Markt geschaffen und Lücken und Unstimmigkeiten hinsichtlich der gestellten Informationsanforderungen bei Vermittlung von Versicherungsprodukten bereinigt.

 

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Die Europäische Kommission zur Versicherungsvermittlung


Der Ansatz der Richtlinie, stellt folgende Punkte in den Vordergrund:

  • Ein hohes Maß an Professionalität und Kompetenz der Versicherungsvermittler bei gleichzeitiger Gewährleistung eines sehr guten Schutzes der Verbraucherinteressen.
  • Die Registrierung der Einzelpersonen und Unternehmen, die Versicherungen vertreiben oder Rückversicherungsvermittlung anbieten, in ihrem EU-Heimatland
  • Die Einhaltung beruflicher Mindestanforderungen
  • Die Versicherungsvermittler sollen den Kunden nachvollziehbar erklären, warum sie angesichts bestimmter individueller Anforderungen der Kunden den Kauf bestimmter Produkte empfehlen.
  • Angemessene und wirksame alternative Streitlösungsverfahren für außergerichtliche Verfahren für unzufriedene Kunden
  

  




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