Kategorie: Newsflash
Erstellt am Freitag, 14. März 2003 01:00
Veröffentlicht am Montag, 30. November -0001 01:00
Der Wartungsrabatt ist ein Sondernachlass der Garanta-Versicherung und wird gewährt, wenn Sie die vom Hersteller Ihres Kraftfahrzeuges vorgeschriebenen Inspektionen (z.B. Kilometerservice, Erneuerung des Unterbodenschutzes oder vorgeschriebenen Austausch von KFZ-Teilen wie Luftfilter, Kerzen usw.) des laufenden Jahres durch eine Fachwer... Der Wartungsrabatt ist ein Sondernachlass der Garanta-Versicherung und wird gewährt, wenn Sie die vom Hersteller Ihres Kraftfahrzeuges vorgeschriebenen Inspektionen (z.B. Kilometerservice, Erneuerung des Unterbodenschutzes oder vorgeschriebenen Austausch von KFZ-Teilen wie Luftfilter, Kerzen usw.) des laufenden Jahres durch eine Fachwerkstätte durchführen lassen. Ist im entsprechenden Versicherungsjahr keine Inspektion von Seiten des Herstellers vorgeschrieben oder haben Sie einen inspektionsrelevanten Kilometerstand noch nicht erreicht, ist auch eine Überprüfung durch eine Fachwerkstatt gem. § 57a KFG ("Pickerl) ausreichend. Beachten Sie bitte, dass Sie verpflichtet sind, die von Ihnen durchgeführten Inspektionen der Versicherung nachzuweisen (Zusendung des Überprüfungsgutachtens). Wird der Nachweis über eine Inspektion für ein Versicherungsjahr nicht erbracht, entfällt der Rabatt bei der nächsten Hauptfälligkeit