Die 2. Freischaden Sonderaktion der Uniqa ist verfügbar!
Für alle in der Kasko "0-er Stufe"
Kriterien:
- für alle Kunden, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Freischadenanspruch und eine Bonuskasko in Stufe 0 haben
- Freischadenanspruch liegt vor, wenn: Bon...
Die 2. Freischaden Sonderaktion der Uniqa ist verfügbar!
Für alle in der Kasko "0-er Stufe"
Kriterien:
- für alle Kunden, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Freischadenanspruch und eine Bonuskasko in Stufe 0 haben
- Freischadenanspruch liegt vor, wenn: Bonusstufe 0-3, VS mehr als 7,5 Mio., 1 Freischaden-Bonusgutschein vorhanden ist
- der Schadenfall muss zwischen 1.6.2004 und 31.12.2004 eingetreten sein
Liegen diese Voraussetzungen vor und ist der Versicherungsnehmer in Kaskostufe 0, so gilt der Freischaden auch in der Kasko! Also freie Wahl der Verwendung des Gutscheines; entweder in KH oder auch in Kasko; je nachdem wo der Bedarf nach einem Schadenfall entsteht.
Ab 2005 gilt der Freischaden-Bonus-Gutschein - sofern er nicht eingelöst wurde - selbstverständlich weiterhin für die Kfz-Haftpflichtversicherung