Aufgrund einer KHVG-Novelle ergeben sich per 1.10.2004 folgende Änderungen:
Erhöhung der Mindestversicherungssumme für die KFZ Haftpflichtversicherung per 1.10.2004 von derzeit EUR 1.090.092,51 auf EUR 3.000.000,- Pauschalversicherungssumme für Personen und Sachschäden.
Gleichzeitig wurde auch die Ve...
Aufgrund einer KHVG-Novelle ergeben sich per 1.10.2004 folgende Änderungen:
Erhöhung der Mindestversicherungssumme für die KFZ Haftpflichtversicherung per 1.10.2004 von derzeit EUR 1.090.092,51 auf EUR 3.000.000,- Pauschalversicherungssumme für Personen und Sachschäden.
Gleichzeitig wurde auch die Versicherungssume für reine Vermögensschäden von EUR 11.000,-- auf EUR 30.000,- erhöht.
Einige Anstalten haben bereits eine Prämienerhöhung per 1.10.2004 durchgeführt, die bei chegg.net ausgewiesenen Tarife sind selbstverständlich aktuell und weisen bereits die Prämienerhöhung aus.