Der Versicherungsmaklerassistent ist fertig
In einer österreichweiten Fachverbands-Ausschusssitzung wurde nun endlich die Installation des "Versicherungsmaklerassistenten" beschlossen. Genaue Gewerbebezeichnung: "Versicherungsmakler, eingeschränkt auf die Tätigkeit als Subunternehmer eines einzigen anderen Vers...
Der Versicherungsmaklerassistent ist fertig
In einer österreichweiten Fachverbands-Ausschusssitzung wurde nun endlich die Installation des "Versicherungsmaklerassistenten" beschlossen. Genaue Gewerbebezeichnung: "Versicherungsmakler, eingeschränkt auf die Tätigkeit als Subunternehmer eines einzigen anderen Versicherungsmaklers".
Seit 01.März 2005 können Sie dieses Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt ansuchen. Der Zugang zu diesem neuen eingeschränkten Vesicherungsmaklergewerbe erfolgt am besten über § 19 GewO, also im Wege der individuellen Befähigung, das ist das, was bisher unter "Nachsicht" verstanden wurde.
Die sonstigen Zugangsvoraussetzungen sind gleich wie beim Versicherungsmakler. (Laut Auskunft Fr. Mag. Schuster Gewerbeamt Graz vom 03.03.2005)
Aufgrund der neuesten rechtlichen Erkenntnisse, darf also auch in Zukunft ein Versicherungsagent kein Geschäft über einen Versicherungsmakler einreichen. Sollte dies der Fall sein, so müsste der Agentenschein zurückgelegt und die Tätigkeit in der Form des Versicherungsmaklerassistenten weitergeführt werden.
Ihr Chegg.net Team
Markus Lindbichler