Senkung des Garantiezinses mit 01.01.2006:
Der garantierte Höchstzinssatz bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen sinkt von dzt. 2,75 % auf 2,25 %.
Grund für den Beschluss der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Reduktion des Garantiezinssatzes ist das rückläufige Zinsniveau.
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Senkung des Garantiezinses mit 01.01.2006:
Der garantierte Höchstzinssatz bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen sinkt von dzt. 2,75 % auf 2,25 %.
Grund für den Beschluss der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Reduktion des Garantiezinssatzes ist das rückläufige Zinsniveau.
Einige Versicherer werden auch neuere Sterbetafeln zum Einsatz bringen. (das bedeutet eine Reduktion der Rente aus dem Kapital durch die längere Lebenserwartung)
Senkung der staatlichen Förderung in der Zukunftsvorsorge mit 01.01.2006
Die staatliche Förderung der Zukunftsvorsorge sinkt von 9 % auf 8,5 %.
Der variable Teil der Förderung ist an die Bausparprämie gekoppelt, diese sinkt ebenfalls von 3,5 % auf 3 %.