Im Kfz-Leasingvertrag ist regelmäßig vorgesehen, dass nach Ende der Laufzeit des Vertrages der Wagen zurück zu geben ist. Es wird ein Restwert festgesetzt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, weil der Wagen stärker verschlissen ist oder im schlimmsten Fall durch einen Unfall zerstört wird, wird der Leasingnehmer verpflichtet, die Differenz a...
Im Kfz-Leasingvertrag ist regelmäßig vorgesehen, dass nach Ende der Laufzeit des Vertrages der Wagen zurück zu geben ist. Es wird ein Restwert festgesetzt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, weil der Wagen stärker verschlissen ist oder im schlimmsten Fall durch einen Unfall zerstört wird, wird der Leasingnehmer verpflichtet, die Differenz auszugleichen.