Bestimmte Versicherungsanstalten verlangen für den Bezug der OMDS-Datensätze die DVR-Nummer. Was das ist und wie man die Nummer bekommt, möchten wir Ihnen hier kurz beschreiben:
Eine DVR-Nummer ist eine siebenstellige Registernummer, die vom Datenverarbeitungsregister (DVR) vergeben wird. Nach den Bestimmungen d...
Bestimmte Versicherungsanstalten verlangen für den Bezug der OMDS-Datensätze die DVR-Nummer. Was das ist und wie man die Nummer bekommt, möchten wir Ihnen hier kurz beschreiben:
Eine DVR-Nummer ist eine siebenstellige Registernummer, die vom Datenverarbeitungsregister (DVR) vergeben wird. Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) hat derjenige, der Daten für einen bestimmten Zweck sammelt und verarbeitet, vor Aufnahme einer "Datenanwendung" eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister bei der Datenschutzkommission zu erstatten.
Eine "Datenanwendung" liegt vor, wenn zur Erreichung eines inhaltlich bestimmten Zweckes personenbezogene Daten zur Gänze oder auch nur teilweise automationsunterstützt geordnet sind. In bestimmten Sonderfällen sind auch manuell geführte Dateien (Karteisysteme) meldepflichtig z.B. bei Gesundheitsdateien. Die Art der eingesetzten Hard- und Software ist grundsätzlich bedeutungslos
Wie erfolgt die Meldung?
Sie können hier die erforderlichen Meldeformulare von folgender Seite downloaden:
http://www.dsk.gv.at/site/6295/default.aspx
Bitte bringen Sie Ihre Meldung beim Datenverarbeitungsregister ein. Hier ist noch einmal die Anschrift:
An das
Datenverarbeitungsregister
Hohenstaufengasse 3
1010 Wien
Telefon: (01) 53 115 / 4043
Fax: (01) 53 115 / 4016
E-Mail:
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Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Was kostet die Meldung?
Für die Meldung fallen keine Gebühren an.
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