Mit 1. November treten im Bereich Muki KFZ folgende Änderungen in Kraft:
Der Selbstbehalt für Versicherungsnehmer die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nicht mehr durch einen 20% Zuschlag wegversichert werden.
Kein Freischaden für Versicherungsnehmer / Lenker die das 22. Lebensjahr noch nicht vollende... Mit 1. November treten im Bereich Muki KFZ folgende Änderungen in Kraft:
Der Selbstbehalt für Versicherungsnehmer die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nicht mehr durch einen 20% Zuschlag wegversichert werden.
Kein Freischaden für Versicherungsnehmer / Lenker die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Prämienfreie Neuwertentschädigungsklausel im Totalschadenfall (gilt für Vollkasko und Parkschadenkasko).