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Steuerreduktion durch Investitionen


Für Unternehmer ist der Gewinnfreibetrag, für Gewinne bis 30.000 Euro gilt der Grundfreibetrag von 3.900 Euro. Eine Art Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes von DienstnehmerInnen.

Anspruch haben natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land -und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) erzielen und Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG). Hier können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.

Im heurigen Jahr (2017) sind von Gesetzes wegen wiederum, im Vorjahr konnten lediglich Wohnbauanleihen gezeichnet werden, Investmentfonds §14 (neu) und Immobilien Investmentfonds (neu) zur Veranlagung möglich.

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Beispielsrechnung für einen Einzelunternehmer mit einem Gewinn von 38.000 Euro



Dienstnehmer (unselbständig Erwerbstätige) haben die Möglichkeit in Immobilien – Sicherheit durch Grundbuch – in Form eines Beteiligungsmodells zu investieren. Sie profitiert neben attraktiven Renditen auch von Landesförderungen und beschleunigten Abschreibungsmöglichkeiten.

Es stehen, in Zusammenarbeit mit unseren Produktpartnern noch einige wenige Möglichkeiten zur Verfügung.

Eine beispielhafte Darstellung eines Neubauprojektes für eine mögliche Bauherrenbeteiligung.

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Bei Interesse sind eine Beratung und eine Abstimmung mit Ihrem Steuerberater sinnvoll. Sollten Sie keinen persönlichen Steuerberater haben, können wir Ihnen gerne jemanden aus unserem Partnernetzwerk empfehlen. Für heuer sind nur mehr wenige Anteile zeichenbar.

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