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Der Garantiezinssatz bei Kapitalversicherungen wird auf 0,5 % p. a. gesenkt

Mit den Lebensversicherungen geht es rapide bergab – zumindest für die Anleger. Der Garantiezins, bereits seit 1. Jänner 2016 dürfen Lebensversicherer maximal 1,0 Prozent Zinsen garantieren, zuvor waren es noch 1,5 Prozent, wird ab 1. Jänner 2017 auf 0,5 Prozent gesenkt. Wie es 2018 weitergeht – die Finanzmarktaufsicht (FMA) als die „Hüterin“ der Versicherungen legt den Garantiezins fest – werden wir erleben.

Für Sie bedeutet das, sollten bereits Gedanken in eine Veranlagung in Versicherungen oder auch in den Abschluss einer Gesundheitsversicherung (Krankenzusatzversicherung) geflossen sein, einen Abschluss noch im Dezember 2016.

ACHTUNG: die Annahmerichtlinien (Zeitfenster) der einzelnen Versicherer ist zu berücksichtigen.

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