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Sind Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden versichert?

 

In der Sparte Haushalts- und Eigenheimversicherung ist es durchaus ein Thema bei Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, versichert zu sein.

Was ist die „Grobe Fahrlässigkeit“ eigentlich?

Jeder vertritt verschiedene Auffassungen davon, was in welcher Situation grob fahrlässig ist. Nicht zuletzt weil meist hohe Geldbeträge im Spiel sind, können sich Versicherungen und Versicherte oft nicht einig werden, ob beim Schaden nun grob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder nicht. Wann etwas grobe Fahrlässigkeit ist, entscheiden daher meist die Gerichte. Diesen Aufwand kann man sich ersparen, wenn man schon im Versicherungsvertrag einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart.

Vorteil für Sie als Klienten mit Versicherungsverträgen bei uns:
Bei Streitigkeiten aus diesen Versicherungsverträgen sind Sie bei uns kostenfrei versichert!

Versicherungsfälle für grobe Fahrlässigkeit:

- Fettbrand

während das Öl in der Schnitzelpfanne am Herd erhitzt, verlassen Sie die Küche, da Ihr Kind etwas benötigt, jemand klopft gerade an Tür oder das Telefon läutet.
Das Öl erhitzt sich in diesem unbeaufsichtigten Kochvorgang zu stark und beginnt zu brennen ...

- Adventkranz/Christbaumbrand

sie decken den Tisch zum Festessen und zünden die Kerzen des Adventkranzes an. Während sie in der Küche die Weihnachtsgans tranchieren, beginnen die trockenen Nadeln des Adventkranzes Feuer zu fangen...

- Wasserschaden

sie verlassen die Wohnung obwohl die Waschmaschine in Betrieb ist. Der Zuleitungsschlauch platzt und es kommt zu einem massiven Wasserschaden in Ihrer Wohnung.

- Verlassen des Hauses mit geöffneten Kippfenstern

hier wird die Versicherung im Falle eines Einbruchs grobe Fahrlässigkeit geltend machen – selbst wenn der Hausherr nur wenige Stunden außer Haus war.

Zu beachten ist jedoch, dass in den Versicherungsbedingungen auch die Einhaltung von Obliegenheiten vorgeschrieben ist, z.B. beim Verlassen eines Einfamilienhauses (länger als 72 Stunden) ist der Hauptwasserhahn abzudrehen, bzw. die Heizung durchgehend in Betrieb zu halten ist.

Es gibt derzeit lediglich 2 Anbieter, die solcherart Schäden im vollen Rahmen ersetzen.

Lassen Sie Ihre Polizze prüfen, sprechen Sie mit uns und vereinbaren Sie gleich einen Termin!